Ablauf und Kosten der Psychotherapie in Bad Doberan

Ablauf und Kosten

Am Anfang steht zunächst ein Erstgespräch. Dabei geht es um eine erste diagnostische Einschätzung, Ihre aktuelle Belastungssituation und die Frage, ob eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis passend sein könnte.

Im Anschluss können Probesitzungen stattfinden. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der weiteren Diagnostik, der Klärung der therapeutischen Beziehung und der gemeinsamen Planung des weiteren Vorgehens.

Wenn eine Psychotherapie sinnvoll und indiziert ist, werden vor Beginn der Behandlung das weitere Vorgehen, der mögliche Behandlungsumfang sowie die Kostenübernahme oder Abrechnung geklärt. 

Die Therapietermine finden in der Regel vormittags und am frühen Nachmittag statt.

Wartezeit und Schnuppergruppe: Aktuell bestehen Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Als erstes orientierendes und überbrückendes Angebot kann unter Umständen die Teilnahme an einer Schnuppergruppe möglich sein. Diese findet nach dem Erstgespräch statt und wird durch weitere Einzelgespräche im Rahmen der Probesitzungen begleitet. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die psychotherapeutische Sprechstunde und Probesitzungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Eine anschließende Psychotherapie muss vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse beantragt werden. Je nach Behandlungsbedarf kommt zunächst meist eine Kurzzeittherapie infrage. Bei längerem Behandlungsbedarf kann eine Langzeittherapie beantragt werden. Von den meisten Krankenkassen wird hierfür ein Gutachterverfahren eingeleitet.

Hinweis: Ein Kassenwechsel während einer laufenden oder bereits beantragten Psychotherapie muss rechtzeitig mitgeteilt werden, da die Kostenübernahme nicht automatisch auf die neue Krankenkasse übergeht.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Bei privater Krankenversicherung richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und Tarif. Bei Beihilfe gelten die Regelungen der zuständigen Beihilfestelle. Bitte klären Sie vor Beginn, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Rechnungen werden in der Regel monatlich gestellt. Die Rechnung ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Eine mögliche Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe erfolgt anschließend im Verhältnis zwischen versicherter Person und Kostenträger. 

Gesetzliche Unfallversicherung / DGUV

Eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, etwa nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten, ist bei entsprechender Zuweisung bzw. Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse möglich. Die Zuweisung erfolgt in der Regel über die behandelnde D-Ärztin bzw. den behandelnden D-Arzt bzw. den zuständigen Unfallversicherungsträger.        

Heilfürsorge

Bei bestehender Heilfürsorge gelten je nach Dienstherrn und zuständiger Stelle eigene Regelungen. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, welche Unterlagen erforderlich sind und ob eine Überweisung, Genehmigung oder Kostenübernahme benötigt wird. Das genaue Vorgehen wird vor Beginn der Behandlung gemeinsam geklärt. 

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr benötigen zum Erstgespräch in der Regel eine Überweisung durch die Truppenärztin bzw. den Truppenarzt sowie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung" (San/Bw/0218).

Selbstzahlerleistungen

Psychotherapeutische Leistungen können auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn keine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse gewünscht ist oder eine Leistung außerhalb des regulären Kassenverfahrens erfolgen soll. Kosten und Rechnungsstellung werden vor Beginn transparent besprochen. Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).

Weitere Leistungen: Befunde und Berichte

Befunde und Berichte für externe Stellen können nur erstellt und weitergegeben werden, wenn hierfür eine schriftliche Schweigepflichtentbindung vorliegt. Als Psychologische Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.

Wenn ein Bericht durch einen Kostenträger, eine Behörde oder eine andere Stelle angefordert wird, erfolgt die Bearbeitung und Abrechnung im Rahmen des jeweiligen Auftrags. Berichte ohne entsprechenden Auftrag sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen. Bitte teilen Sie entsprechende Anliegen möglichst frühzeitig mit. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Wochen.

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